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Der Rehabilitationssport (Reha-Sport), der auf ärztliche Verordnung als ergänzende Leistung erbracht wird, wurde früher vorwiegend unter dem Gesichtspunkt der verbesserten Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit des behinderten oder chronisch kranken Menschen gesehen. Heute dient dieser Sport darüber hinaus als Beitrag zur sozialen und psychischen Stabilisierung sowie zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Reha-Sport gehört auch zu den Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen im Rahmen der Sozialhilfe.
Nach dem Bundesversorgungsgesetz haben Beschädigte Anspruch auf Teilnahme an Versehrtenleibesübungen zur Wiedergewinnung und Erhaltung der körperlichen Leistungsfähigkeit; entsprechendes gilt für diejenigen, die nach Gesetzen versorgt werden, die das Bundesversorgungsgesetz für anwendbar erklären.
Nach § 31 SGB I ist es nicht zulässig, neben der Vergütung des Rehabilitationsträgers für die Teilnahme am Rehabilitationssport bzw. Funktionstraining Zuzahlungen, Eigenbeteiligungen etc. oder Vorauszahlungen von den Teilnehmer/-innen zu fordern. Nach § 32 SGB I ist es unzulässig, davon abweichende Vereinbarungen zu treffen. Mitgliedsbeiträge bei freiwilliger Mitgliedschaft sind möglich.
Vom Rehabilitationssport und Funktionstraining ausgeschlossen sind Maßnahmen
Kommen Sie einfach mit Ihrer Rehasportverordnung zu uns und wir versuchen den richtigen Kurs für Sie zu finden
Montag 10:00 Uhr ausgebucht
Montag 11:00 Uhr
Montag 17:00 Uhr
Dienstag 11:00 Uhr
Dienstag 18:15 Uhr
Mittwoch 17:00 Uhr ausgebucht
Mittwoch 18:00 Uhr ausgebucht
Donnerstag 18:00 Uhr
Donnerstag 19:00 Uhr ausgebucht
Freitag 10:00 Uhr
Freitag 11:00 Uhr
Es sind noch wenige Plätze frei... Ein Einstieg ist jederzeit nach vorheriger Absprache möglich